IHR Partner für Beratung nach Maß

Linie oben

NEWS Blog

Button PDF

» NEWS-Blog » Recht


Aufbewahrungsfristen 2014, 2015 und 2016

(zuletzt aktualisiert: 12.08.2016)

Alle Jahre wieder das gleiche Dilemma: Der Aktenschrank ist voll und kein Platz für die Ordner des neu angefangenen Jahres. Archivieren, ausmisten und entsorgen ist angesagt. Was darf entsorgt werden? Was und vor allem wie lange muss dieses oder jenes Dokument aufbewahrt werden? Sie können es sich einfach machen und die gängigen Geschäftsdokumente wie Rechnungen, Lieferscheine, Buchhaltungsunterlagen, Schriftverkehr, etc. pauschal 10 Jahre aufbewahren. Damit sind Sie auf der sicheren Seite. Allerdings benötigen Sie hierfür entsprechenden Aufbewahrungsstauraum. Der ist jedoch bei vielen Unternehmen - insbesondere Einzel- und Kleinunternehmen, die nur ein Homeoffice haben - meist Mangelware. Hier hilft Ihnen die jährlich aktualisierte Aufbewahrungsfristenliste weiter. Die Dokumentarten sind darin alphabetisch aufgelistet mit Angaben zum Erstellungsjahr der Dokumente.

Nachfolgende Aufbewahrungsfristenlisten für 2014, 2015 und 2016 stellen wir Ihnen zur Verfügung. Durch Klick auf den entsprechenden PDF-Button öffnet sich die PDF-DAtei in einem neuen Fenster.

(Quellen: Liste 2014 und 2016: www.ihk-dortmund.de | Liste 2015: www.ihk-essen.de)

Fristenliste 2014: Button PDF Fristenliste 2015: Button PDF Fristenliste 2016: Button PDF


Bundesweite zentrale Behörden-Rufnummer "115" expandiert weiter

(17.12.2013)

Im Jahr 2009 startete die offizielle Aktivierung der Behörden-Rufnummer 115. Seitdem expandiert die Behörden-Rufnummer kontinuierlich weiter. Mit Ausnahme von Thüringen sind inzwischen 9 Bundesländer im 115-Verbund und in 3 weiteren Bundesländern sind zumindest einzelne Kommunen im 115-Verbund. Die Einwohner in fast allen Großstädten Deutschlands können den Service der 115-Behördenrufnummer bereits nutzen. Diese Service-Nummer ist einheitlich im gesamten Bundesgebiet von Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 08.00 Uhr und 18.00 Uhr erreichbar. Ziel der Verbund-Organisation ist es, diese Behörden-Rufnummer flächendeckend im gesamten Bundesgebiet verfügbar zu machen.

Mehr Infos unter: http://www.115.de

Die Tücken des AGB-Rechts

(30.09.2013)

Der Sinn und Zweck von AGBs (Allgemeine Geschäftsbedingungen) ist den meisten Geschäftsleuten bekannt. Allerdings kann sogar ein Kaufvertrag, in dem keine AGB zugrunde gelegt wird, trotzdem dem AGB-Recht unterliegen und entsprechend gerichtlich überprüfbar sein. Dies ist der Fall, wenn ein Vertragstext mindestens dreimal verwendet wurde. Bei Verträgen mit Endverbrauchern ist dies sogar bei einmaliger Textverwendung der Fall.
Zu diesem Thema bietet die IHK Köln am 16.10.2013 eine kostenlose Informationsveranstaltung an.

(Quelle: www.ihk-koeln.de)

Mehr dazu lesen: http://www.ihk-koeln.de/UP_Veranstaltung__Allgemeine_Geschaeftsbedingungen_.AxCMS

Telefon-Warteschleifen bei Sonderrufnummern seit 01.06.2013 kostenlos

(30.06.2013)

Am 1. Juni 2013 traten die endgültigen Regelungen zu kostenlosen Warteschleifen in Kraft. Seit diesem Zeitpunkt dürfen Warteschleifen bei Sonderrufnummern (z. B. 0180er und 0900er Rufnummern) nur noch genutzt werden, wenn für den Anruf ein Festpreis gilt oder die Warteschleifen für den Anrufer kostenfrei sind.

(Quelle: www.ihk-koeln.de)

Pressemitteilung: http://www.bundesnetzagentur.de/..../130528_RegelungWarteschleife.html?nn=265778

Abo-Abzocke durch Brancheneintrag bei "Gewerbeauskunft-Zentrale.de"

(24.06.2013 / aktualisiert: 21.10.2015)

Trotz diverser Urteile und Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf ist "Gewerbeauskunft-Zentrale.de" weiter mit unseriösen Machenschaften auf Kundenfang. Zur Zeit ist der Betreiber, die Düsseldorfer Firma GWE-Wirtschaftsinformations GmbH, offensichtlich wieder verstärkt aktiv. Auch wir haben letzte Woche so ein amtlich wirkendes Schreiben erhalten, in dem man zur Bestätigung der Unternehmensdaten aufgefordert wird. In Wahrheit handelt es sich aber um ein reines Werbe- und Angebotsschreiben, deren Rücksendung mit Unterschrift eine Abo-Abzocke zur Folge hat. Die Eintragskosten belaufen sich auf EUR 569,06 pro Jahr und einer Mindestlaufzeit von zwei Jahren. In Summe also mehr als EUR 1.000,-.
Warnhinweis:
Hierbei handelt es sich nicht um einen amtlichen Gewerbeeintrag! Dieses Schriftstück sollte daher auf keinen Fall unterschrieben zurück geschickt werden. Sie haben dieses Schriftstück bereits unterschrieben zurück geschickt und haben nun eine Rechnung und/oder Mahnung bekommen? Lassen Sie die Sache nicht achtlos liegen, sondern befragen Sie umgehend einen Anwalt Ihres Vertrauens oder die Verbraucherschutzzentrale. Sie können sich erfolgversprechend dagegen wehren, aber Sie müssen aktiv werden! Wenn Sie nichts unternehmen, könnten Sie im schlimmsten Fall tatsächlich zwei Jahre lang mit diesem dubiosen Vertrag festgenagelt werden.

Spiegel-TV-Bericht aus 2013:


Infos und Hilfetipps für Geschädigte: http://www.abmahnhilfe24.de/..../hilfe-bei-abzocke-der-gewerbeauskunftszentrale-abofalle.html

Andere Firma - dieselbe Abzocke: "Zentrales Gewerberegister" der Firma DR Verwaltungs AG

Laut Schreiben soll der Firmensitz in Bonn sein. Unter der genannten Adresse gibt es diese Firma allerdings überhaupt nicht. Auch diese Firma bedient sich der Optik eines amtlich aussehenden Briefes. Diese Firma bietet jedoch keinen Branchenbucheintrag an, sondern behauptet schlichtweg, dass ein Gewerbetreibender seine UST-ID-Nr. in einem vermeintlichen zentralen Register kostenpflichtig eintragen muss. Besonders dreist wird es, wenn man nicht auf diesen Brief reagiert. Dann schickt diese Firma doch tatsächlich eine Erinnerung und setzt eine Frist mit Datum.
Fakt ist: Es gibt in der Tat eine amtliche Behörde, bei der UST-ID-Nummern registriert und verwaltet werden. Diese Behörde heißt "Deutsches Bundeszentralamt für Steuern". Die Registrierung erfolgt, wenn ein Unternehmer eine UST-ID-Nr. beim Finanzamt beantragt. Kosten für die Beantragung und Registrierung fallen allerdings nicht an.

Infos zur UST-ID-Nr. erhalten Sie beim Deutschen Bundeszentralamt für Steuern  oder bei Ihrem örtlichen Finanzamt.