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EuGH-Urteil: Hyperlinks auf öffentlich zugängliche Werke sind erlaubt

(28.02.2014)

Bislang gab es immer wieder Diskussionen und Unsicherheiten, wenn es um das Setzen von Hyperlinks zu Werken auf anderen Internetseiten geht, die dem Urheberschutz unterliegen. Damit hat der Europäische Gerichtshof in einem Urteil vom 13.02.2014 (466/12 Nils Svensson u.a. / Retriever Sverige AB) aufgeräumt. Ausschlaggebend bei dem Urteil ist, dass das urheberrechtlich geschützte Werk öffentlich zugänglich ist und die Verlinkung somit keine Erstveröffentlichung darstellt.

(Quelle: Frankfurter Allgemeine)

Artikel lesen: http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/eugh-urteil-internet-links-auf-fremde-werke-zulaessig-12800375.html

Pressemitteilung des EuGH: http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2014-02/cp140020de.pdf

Forum der Verbraucherschutzzentrale NRW für Pishing-Mails

(31.01.2014)

Täglich erhalten viele Verbraucher Pishing-Mails. Entweder soll man seine Account-Daten bei z. B. PayPal oder Ebay per Link-Klick bestätigen, weil mit dem Account angeblich irgendetwas nicht stimmen würde. Oder man hat angeblich Ware bestellt, die noch nicht bezahlt sei. Die Liste der Pishing-Arten ist lang. Die Verbraucherschutzzentrale Nordrhein-Westfalen bietet inzwischen seit 2012 ein Forum, in dem man sich über Pishing-Mails informieren kann. Im Pishing-Radar des Forums findet man aktuell kursierende Pishing-Mails. Hier werden Pishing-Mails inklusive der Absenderadressen veröffentlicht. Es ist zudem möglich, selbst eine erhaltene Pishing-Mail dem Forum zu melden. Diese wird nach Prüfung im Forum für andere Interessierte veröffentlicht.

zum Pishing-Forum: http://www.vz-nrw.de/phishing-forum

Anwaltliche Inkassomitteilung per E-Mail

(30.09.2013)

Zurzeit kursieren wieder verstärkt E-Mails von angeblichen Anwaltskanzleien, die ebenso angebliche offene Forderungen einzutreiben versuchen. In solchen E-Mails werden Sie aufgefordert, den noch offenen Betrag X bis spätestens zum Tag Y zu bezahlen. Nähere Details zur Forderung könne man in der angehängten Datei finden. Doch Vorsicht: In dem besagten E-Mail-Anhang finden Sie nicht die erwartete Information, sondern einen Trojaner!
Sicherheitstipp:
Öffnen Sie keine Anhänge in E-Mails von einem Anwalt, der angeblich eine Forderung eintreiben will. Ernsthafte Zahlungsaufforderungen von Anwälten kommen grundsätzlich immer per Postbrief, aber nie per E-Mail! Aktuell sind E-Mails eines vermeintlichen Anwalts mit Namen Jannis Huber unterwegs. Eine kurze Google-Recherche ergab: Es gibt keinen Anwalt mit diesem Namen.

Abofallen im Internet

(30.06.2013)

Immer mehr Verbraucher nutzen kostenlose Downloads von Software, Musikdateien oder Informationen. Häufig ist hierfür auf den entsprechenden Internetportalen vorher eine Registrierung unter Angabe von Namen und Adresse nötig. Leider gibt es unter diesen Portalbetreibern aber auch schwarze Schafe, die den Nutzer durch die Registrierung in eine Abofalle locken. Die Verbraucherschutzzentrale Hamburg hat eine Liste aller bekannten Portale solcher Abfallen veröffentlicht (Stand: April 2012). Die VSZ Hamburg bietet zusätzlich einen Musterbrief im Word-Format zum Download an, wenn man als Geschädigter dem Abo widersprechen möchte.

Downloadseite der Verbraucherschutzzentrale Hamburg: http://www.vzhh.de/telekommunikation/18155/downloads.aspx