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Änderungen Reisekostenabrechnung ab Januar 2014

(31.01.2014)

Seit 01.01.2014 gelten neue steuerrechtliche Bedingungen für die Reisekostenabrechnung. Eine der markanten Überarbeitungen sind die Änderungen bei den Pauschalsätzen für Verpflegungsmehraufwand. Nachfolgend eine Vergleichsübersicht zwischen der neuen und der alten Regelung am Beispiel der eintägigen inländischen Geschäftsreise ohne Übernachtung.

Abwesenheit in Stunden: 0 bis 8 8 bis 14 14 bis 24 8 bis 24 ab 24
gültig bis 31.12.2013: € 0,00 € 6,00 € 12,00 - € 24,00
gültig ab 01.01.2014: € 0,00 entfällt entfällt € 12,00 € 24,00

Die Regelungen für Abwesenheit "ab 8 bis 14 Stunden" und "ab 14 bis 24 Stunden" sind komplett entfallen. Es gibt ab 01.01.2014 nur noch zwei Pauschalsätze: 1) ab 8 bis 24 Stunden und 2) ab 24 Stunden. Gleichzeitig wurde die Pauschale ab 8 Stunden von 6,00 Euro auf 12,00 Euro erhöht.

Für mehrtägige inländische Geschäftsreisen gelten andere Regelungen. Wie das neue Reisekostenrecht ab 2014 im Detail geregelt ist, können Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) nachlesen.

(Quelle: www.bundesfinanzministerium.de)

auf BMF-Seite weiterlesen: http://www.bundesfinanzministerium.de/.../2013-09-30-Grundsaetze-steuerliches-Reisekostenrecht.html

Quittungen und Belege auf Thermopapier

(30.09.2013)

Typische Belege auf Thermopapier sind z. B. Tankquittungen oder Parkscheine. Dass Rechnungen und Belege mindestens 6 Jahre, meist jedoch 10 Jahre aufbewahrt werden müssen, ist Ihnen sicherlich bekannt. Aber wussten Sie auch, dass gerade Thermobelege ihre Lesbarkeit schon nach rund 3-4 Jahren verlieren? Wenn dann eine Steuerprüfung im Haus ist und ein Kassen- oder Rechnungsbeleg nicht mehr lesbar ist, könnte es kritisch werden. Es kann nämlich durchaus passieren, dass Sie die seinerzeit bei der Umsatzsteuer-Erklärung verrechnete Vorsteuer an das Finanzamt zurückzahlen müssen, da die auf diesen Belegen aufgeführte Vorsteuer nicht mehr nachvollziehbar ist.
Unser Tipp:
Scannen Sie solche Belege grundsätzlich ein und speichern diese als Bild- oder pdf-Datei auf Ihrem PC ab. Oder kopieren Sie den Beleg. Normale Papierbelege bleiben bei ordnungsgemäßer Lagerung 10 Jahre und länger lesbar.

Ehegattensplitting für eingetragene Lebenspartnerschaften

(30.06.2013)

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss am 7. Mai 2013 (Urteil: AZ. 2 BvR 909/06) entschieden, dass Eheleute und eingetragene Lebenspartner beim Ehegattensplitting gleich behandelt werden müssen. Das Gericht erachtet die derzeitigen Regelungen im EStG für verfassungswidrig, weil es keine hinreichend gewichtigen Sachgründe für die steuerliche Ungleichbehandlung von Eheleuten und eingetragenen Lebenspartnern gibt. Eine Änderung des EStG müsse rückwirkend zum 1. August 2001 erfolgen.

(Quelle: IHK, Köln)

Pressemitteilung: http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg13-041.html

Sind Sie für SEPA gerüstet?

(30.06.2013)

Am 31.01.2014 wird das bisherige nationale Zahlungsverfahren abgeschaltet und ab 01.02.2014 auf das neue Zahlungsverfahren SEPA umgestellt.
Der eBusiness-Lotse Ostbayern stellt unterstützende Informationen und eine Checkliste für die Umstellung zur Verfügung.

(Quelle: IHK, Köln)

Mehr Infos lesen und Checkliste downloaden:
http://www.ebusiness-lotse-ostbayern.de/aktuelles/283-neue-checkliste-unterstuetzt-bei-umstellung-auf-sepa